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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen von Events by CaSa
Stand: Januar 2025

  1. Vertragsvereinbarungen

1.1 Die allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB) von Events by CaSa, vertreten durch Catherine Wanjiku Weidhaas, und Salma  gelten uneingeschränkt. Maßgeblich ist die bei Vertragsabschluss aktuelle Fassung.

1.2 AGB-Abweichungen sind nur verbindlich, wenn diese zuvor schriftlich festgelegt worden sind.

1.3 Die Leistungen von Events by CaSa werden in Form eines Mietvertrages bestimmt. Mündliche Vereinbarungen sind bis zur schriftlichen Bestätigung (per E-Mail) nicht verbindlich.

  1. Vertragsgegenstand

2.1 Vertragsgegenstände (nachfolgend Mietobjekte) sind Dekorationsobjekte sowie Leistungen von Events by CaSa, die zuvor im Mietvertrag vereinbart wurden.

2.2 Die auf der Website www.eventybycasa.de abgebildeten Mietobjekte stellen kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern dienen lediglich der Aufforderung zu einer Buchungsanfrage.

2.3 Mietobjekte sind im ständigen Gebrauch und können Gebrauchsspuren aufweisen. Dies ist jedoch kein Reklamationsgrund.

2.4 Die Mietobjekte sind Eigentum von Events by CaSa.

  1. Vertragsabwicklung

3.1 Verträge werden bei Events by CaSa ausschließlich in deutscher Sprache abgeschlossen. Es findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.

3.2 Nach Eingang einer Buchungsanfrage (per E-Mail, WhatsApp, DM Instagram oder Telefon) erhält der Mieter per E-Mail ein unverbindliches Mietangebot (Bezeichnung der Mietsache, Datum, Preis, Mietvertrag). Durch Bestätigung des Angebots per E-Mail stimmt der Mieter dem Mietangebot zu und erhält im Anschluss eine Auftragsbestätigung von Events by CaSa, wodurch es zum verbindlichen Vertragsabschluss kommt. Mit Abschluss des Vertrages wird eine Anzahlung in Höhe von 25 % des Gesamtbetrages fällig. Diese Anzahlung ist innerhalb von 2 Wochen auf das Konto von Events by CaSa zu überweisen.

3.3 Eine Mahnung erfolgt per E-Mail nach 7 Tagen. Bei Nicht-Einhaltung der Zahlung ist der Vermieter berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, bzw. kommt der Mietvertrag nicht zustande. Andere Zahlungsvereinbarungen sind nach Absprache zulässig.

3.4 Der Mieter muss den Restbetrag bis spätestens 2 Wochen vor dem Liefertermin auf das Konto von Events by CaSa überweisen.

3.5 Bei Selbstabholung ist zusätzlich zur Anzahlung eine Kaution (in bar) bei Abholung der Mietobjekte in Höhe von 30 % des Gesamtbetrages zu zahlen. Ein Personalausweis ist ebenfalls vorzuzeigen, dieser wird von Events by CaSa in Form einer Kopie aufbewahrt.

3.5.1 Die Kaution wird bei unversehrter Mietobjektrückgabe vollständig erstattet.

3.6 Zahlungen des Mieters an Events by CaSa haben auf das folgende Konto zu erfolgen:

Empfänger: Events by CaSa - Catherine Wanjiku Weidhaas

Bank: Kreissparkasse Heidenheim

IBAN: DE04 6325 0030 0022 4333 70

BIC: SOLADES1HDH

Verwendungszweck: Bitte den Namen des Mieters angeben.

  1. Umgang und Nutzung von Mietobjekten

4.1 Die Mietobjekte dürfen ausschließlich für den im Mietvertrag vereinbarten Zweck verwendet werden.

4.2 Die Mietobjekte dürfen vom Kunden nicht an Dritte weiterverliehen werden.

4.3 Der Mieter ist bei Regen/Unwetter im Freien dazu verpflichtet, die Mietobjekte trocken und geschützt zu lagern.

4.4 Dekoration darf nur befestigt werden, wenn diese mit leicht entfernbaren Materialien angebracht wird. Die Verwendung von Nägeln, Schrauben, Klebstoffen und anderen schwer zu entfernenden Stoffen ist untersagt.

4.5 Der Mieter ist ab Erhalt der Mietobjekte für deren Haftung (siehe 7. Haftung des Kunden) sowie die sachgerechte Handhabung verantwortlich.

  1. Mietdauer/Mietpreise

5.1 Eine Mieteinheit beträgt, soweit nicht anders vereinbart, 3 Kalendertage – Übergabe und Rückgabe inbegriffen.

5.2 Die Mieteinheit kann auf Anfrage, gegen Aufpreis, verlängert werden. Die Anfrage hat in schriftlicher Form zu erfolgen und muss von Events by CaSa bestätigt werden.

5.3 Bei nicht fristgerechter Rückgabe der Mietobjekte behält sich Events by CaSa vor, den vollen Mietpreis für weitere 3 Kalendertage in Rechnung zu stellen. Darüber hinaus hat der Mieter die Kosten für anderweitige Schäden zu tragen.

5.4 Die Mietpreise ergeben sich aus den aufgelisteten Preisen auf www.eventybycasa.de und gelten für eine Mieteinheit, auch wenn das gemietete Objekt vorzeitig und/oder unbenutzt zurückgegeben wird.

5.5 Alle Endpreise verstehen sich in EURO.

5.6 Transportkosten, Versandkosten, Verpackungen und Versicherungen sind im Mietpreis bis 30 km Entfernung inklusive. Was über 30 km hinausgeht, wird extra verrechnet. Diese Kosten werden im Mietangebot gesondert aufgeführt und sind in der Gesamtsumme enthalten. Bei Anlieferung über 30 km außerhalb der beschriebenen Sets berechnen wir 1 € pro km.

5.7 Auf- und Abbau der Mietobjekte sind im Mietpreis inbegriffen.

  1. An- und Rücklieferung durch Events by CaSa

6.1 Die An- und Rücklieferung der Mietobjekte findet zum Wunschtermin an der im Mietvertrag vereinbarten Lieferadresse statt.

6.2 Die An- und Rücklieferung erfolgt, soweit möglich, direkt bis zum Veranstaltungsort. Erschwerte An- und Rücklieferbedingungen müssen vom Mieter im Vorfeld angezeigt werden.

6.3 Bei Lieferungsverzögerungen oder Verhinderungen durch höhere Gewalt (Sturm, Unfall, Stau o.ä.) hat der Mieter keinen Anspruch auf Schadensersatz oder einen verminderten Mietpreis. Der Mieter wird über Verzögerungen umgehend informiert.

6.4 Der Mieter oder ein berechtigter Vertreter hat am vereinbarten Ort die Mietobjekte entgegenzunehmen oder abzugeben.

6.5 Der Mieter verpflichtet sich, bei Übergabe die Mietobjekte auf Vollständigkeit und Unversehrtheit zu überprüfen. Eine spätere Mängelanzeige ist nicht möglich. Bemängelungen sind umgehend und schriftlich festzuhalten.

  1. Haftung des Kunden

7.1 Während der gesamten Mietdauer haftet der Mieter für sämtliche, von ihm oder Dritten, verursachte Schäden an den Mietobjekten. Dies gilt auch bei Verlust eines Mietobjekts.

7.2 Sämtliche Schäden sowie der Verlust der Mietobjekte sind sofort bei Events by CaSa zu melden. Die Schadensersatzpflicht des Mieters erstreckt sich auch auf die Reparaturkosten oder, im Falle eines Totalschadens, auf den Wiederbeschaffungspreis des Mietobjekts.

7.3 Bei kleineren Schäden, die keine Wiederbeschaffung voraussetzen, behält sich Events by CaSa vor, dem Mieter einen individuellen Schadensersatz in Rechnung zu stellen.

  1. Haftung von Events by CaSa

8.1 Events by CaSa übernimmt keinerlei Haftung für sämtliche Schäden, die dem Mieter durch Nutzung der Mietobjekte entstanden sind, es sei denn, der Schaden wurde durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von Events by CaSa verursacht.

8.2 Vollständig von der Haftung ausgeschlossen sind Betriebsschäden, Verletzungsschäden sowie Schäden aufgrund entgangenen Gewinns.

  1. Datenschutz und Speicherung des Vertragstextes

9.1 Die Datenschutzpraxis von Events by CaSa steht im Einklang mit dem Bundesdatenschutzgesetz. Der Mieter hat hierzu die Datenschutzbestimmungen auf der Website zu beachten.

  1. Widerrufsrecht des Mieters

10.1 Innerhalb von 14 Tagen kann der Mieter in schriftlicher Form, ohne Angabe von Gründen, vom Vertrag zurücktreten. Die Frist beginnt mit Vertragsschluss.

Das Widerrufsformular ist an folgende Adresse zu senden:

Events by CaSa
Adresse: Augsburg-München

10.2 Bei wirksamer Vertragsauflösung sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzuerstatten.

  1. Rücktritt und Kündigung durch Events by CaSa

11.1 Events by CaSa kann fristlos den Vertrag auflösen, wenn der Mieter Vertragsleistungen und -inhalte nicht nachkommt und auf Mahnungen nicht reagiert.

11.2 Im Falle einer Vertragsauflösung gemäß Punkt 11.1 behält sich Events by CaSa vor, eine bereits gezahlte

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